Sprechstunde
In einer so genannten psychotherapeutischen Sprechstunde oder einem psychotherapeutischen Erstgespräch klärt ein Psychologischer Psychotherapeut, ob bei Ihnen der Verdacht einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegt und welche Behandlung ratsam ist. Sie erhalten über das Ergebnis der Sprechstunde eine schriftliche Rückmeldung auf Formblatt PTV 11. Die Sprechstunde ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Als Privatversicherte*r können Sie eine probatorische Sitzung nutzen für eine fachliche Einschätzung ihres Anliegens.