Privat versichert
Ihre Krankenversicherung (und ggf. Beihilfe) übernimmt in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie in einer Praxis zu dem in ihrem Vertrag vereinbarten Anteil und Umfang. Die Honorierung orientiert sich dabei an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Ich rate Ihnen, zu ihrer eigenen Absicherung bevor Sie eine Therapie beginnen, sich genauer bei ihrer Krankenversicherung zu erkundigen. In der Regel genügt ein kurzer Anruf bei ihrer Krankenkasse.
Folgende Fragen bieten eine Orientierung, die Ihnen bei diesem Anruf nützlich sein könnten:
- Ist im Leistungsumfang eine ambulante Psychotherapie enthalten? Wie viele Therapiestunden stehen mir jährlich zu?
- Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen, oder gibt es anteilige Kosten für mich?
- Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt, z.B. ein Antrag von meiner Psychotherapeutin oder spezielle Formulare?
Das Kostenerstattungsverfahren in einer Praxis
Aufgrund eines hohen Bedarfs in der Gesellschaft bei gleichzeitiger Unterversorgung der Therapeuten mit Kassensitz, müssen gesetzlich Versicherte oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.
Die Kostenübernahme der Behandlung in einer Praxis durch ihre gesetzliche Krankenkasse ist in Ausnahmefällen durch die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V) möglich. Die Notfallregelung besagt, dass bei unzumutbarer Wartezeit Ihre Krankenkasse die Behandlung bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten erstatten muss. Dieser Anspruch auf Kostenerstattung ist gesetzlich geregelt und gilt gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen.
Nach langjähriger Erfahrung im Kostenerstattungsverfahren biete ich Ihnen dies in meiner Praxis an, wenn Sie im Zweifelsfall die Behandlungskosten selbst tragen. Die Dauer der Beantragung, insbesondere im Widerspruch variiert sehr stark. Um meine Praxis wirtschaftlich und terminlich stabil zu führen, kann ich Ihnen leider nur anbieten die Beantragung zu begleiten und Ihnen einen Platz zuzusichern, wenn Sie im Zweifel die Kosten selbst tragen.
Im Folgenden finden Sie einen exemplarischen Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens.
- Anruf bei der Krankenkasse
Kontaktieren Sie ihre Krankenkasse um zu erfahren, wie Sie am besten erfolgreich einen Antrag auf außervertragliche Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. - Lange Wartezeiten nachweisen
Kontaktieren Sie mehrere – mindestens fünf, manche Kassen fordern zehn – Therapeuten mit Kassenzulassung. Notieren Sie sich Name, Datum, Uhrzeit und Ergebnis des Telefonats (z.B. Therapeut Mustermann, Mustermannstr. 1, Wuppertal, 1.1.2014, 13.45h, Wartezeit 8 Monate bis zur Therapieaufnahme/Therapeut hat nicht zurückgerufen). Fragen Sie nach, wann der Beginn der Therapie wäre und nicht nur ein Erstgespräch stattfinden würde. Denn ein Erstgespräch führt meist nur zur Aufnahme auf die Warteliste. - Vereinbaren Sie einen Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde
Leider kann Ihnen diese Leistung nicht anbieten, da diese Leistung Kassentherapeuten vorbehalten ist. Termine hierfür können Sie selbst vereinbaren oder über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (Terminservicestelle). - Konsiliarbericht
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arzt (z.B. Hausarzt, Psychiater, Neurologe). In einem sogenannten „Konsiliarberichts“ bescheinigt der Arzt, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht. Wir als Psychotherapeuten erhalten so auch medizinische Informationen, die wir in unserer gemeinsamen Arbeiten berücksichtigen und einbauen können.