Gesetzlich versichert

Gesetzlich versicherte Patienten können in meiner Praxis zulasten Ihrer Krankenkasse behandelt werden. Bitte bringen Sie zum ersten Termin im Quartal Ihre Versicherungskarte mit. Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde und anschließenden probatorischen Sitzungen (die Kosten werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse getragen) wird bei Bedarf ein Antrag auf die Übernahme von psychotherapeutischen Leistungen an die Krankenkasse gestellt.